Immobilienzeugnis Andreas Mulks
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Feuchtigkeitsschäden beim Hauskauf
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Beschluss vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der sich wegen Feuchtigkeitsschäden beim Hauskauf arglistig getäuscht gefühlt hatte:
Das im Jahre 2006 gekaufte Haus war 1949 errichtet und 1967 erweitert worden. Im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen wurde das Haus eingehend besichtigt. Der Kaufvertrag sah einen kompletten Gewährleistungsausschluss vor. Wegen später aufgetretener verschiedener Feuchtigkeitsschäden verklagte der Käufer den Verkäufer auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung. Das Landgericht wies die Klage ab und das Oberlandesgericht hat, wie eingangs ausgeführt, die Berufung zurückgewiesen.